Datenschutzbeauftragter und zentraler Ansprechpartner


Datenschutzbeauftragter


Zentraler Ansprechpartner

Als TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter ist neben der Effizienz und der Datensicherheit auch der Datenschutz bei mir in guten Händen.

Bei der Konzeption lege ich, genau wie die ausführenden Partner, selbstverständlich hohen Wert auf den Datenschutz.
Sie werden sehr schnell feststellen, das richtig eingesetzter Datenschutz im Unternehmen auch langfristig die Effizienz erhöht.

Als Datenschutzbeauftragter ist mein oberstes Ziel, Ihnen einen umfassenden Einblick über den Datenschutz in ihrem Unternehmen zu geben. Ferner kann ich Ihnen die dazugehörige Rechtslage erläutern.

Sie haben, meiner Ansicht nach das größte Interesse, das Ihre Daten in Ihrem Unternehmen bleiben. Diese dürfen nicht der Konkurrenz oder sonstigen Personen unbeabsichtigt zugänglich gemacht werden.

Die Informationstechnologische Welt hat sich in den letzten Jahren sehr schnell verändert. Hierdurch entstehen Abläufe, die schwer im ganzen Umfang überblickbar sind. Und als weitere Erschwernis kommt die Globalisierung hinzu. Grenzen sind nur schwer auszumachen. So ist die Gefahr sehr groß, auf einem Mal die Daten in einem ganz anderem Rechtsraum zu bearbeiten, ohne sich darüber bewusst zu sein.
Der Datenschutz ist in der neuen Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) geregelt. Diese befindet sich in der Übergangsfrist vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Diese Übergangsfrist endet am 25.05.2018. Unternehmen sind nun verpflichtet, sich an die Vorgaben des DS-GVO zu halten. Bei einem Verstoß gegen die DS-GVO werden empfindliche Sanktionen verhängt.
In der DS-GVO ist nun auch genauer definiert, wie sich ein Unternehmen nach dem Datenschutzgesetz definiert. So werden nun auch einzelne Arbeitseinheiten zu einem Unternehmen zusammengefasst und als Unternehmen für die Berechnung der Unternehmensgröße und des Umsatzes herangezogen.
Die gesamte Neureglung wird vom BMI-Bund erläutert.

Aus meiner Sicht hat diese Neureglung aber auch positive Blickwinkel. Prozesse, auch technische, müssen nun gut nachvollziehbar dokumentiert werden. Davon profitieren meiner Ansicht nach alle. Neben der Überprüfung der Abläufe und der technischen Gegebenheiten helfen wir Ihnen auch bei der notwendigen Dokumentation.

Aber neben dem Datenschutz ist auch die Datensicherheit ein wichtiger Aspekt der Konzeption. Denn wie eine gut versicherte Person, möchten bestimmt auch Sie, dass Ihre Daten und Systeme im Fehlerfall gesichert und vor Verlust geschützt sind.

Und da ein Fehlerfall nie ausgeschlossen werden kann, bleibe ich auch nach der Installation Ihr zentraler Ansprechpartner. Überall, wo verschieden Partner einen komplexen Prozess, also Ihre Firma betreuen, ist die Fehleranalyse manchmal schwierig. Ich veranlasse und koordiniere auf Ihren Wunsch den Support und überwache auch diesen. Neben der kompetenten Fehlerbeseitigung wird auch die Ausfallsicherheit von redundanten Systemen einerseits gleich mit konzeptioniert und dann auch deren Überwachung von mir veranlasst und kontrolliert.

So kann SCIS ein langfristiger Partner für Sie sein, der Ihre technischen Abläufe im Blick behält. Und auch Als externer Datenschutzbeauftragter ist SCIS ein langfristiger Partner, der den Datenschutz in Ihrem Unternehmen in Ihrem Sinne im Auge behält.